Stand Vereinsjahr 2025
Mitglieder können physische Personen werden, die österreichische Staatsbürger, unbescholten und dem österreichischen Staat und der Landesverteidigung gegenüber positiv eingestellt sind sowie juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften.
Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche Mitglieder, außerordentliche/ fördernde Mitglieder, Familienmitglieder, Jugendmitglieder und Ehrenmitglieder.
Neben der Anerkennung der Statuten und der Clubhausordnung sind folgende Einschreibgebühren und Mitgliedsbeiträge zu leisten:
Einschreibgebühr
Die einmalige Einschreibgebühr für Heeresfremde, Jugendliche zw. 18. und 26, sowie für Heerresangehörige, wird auch 2025 nicht verrechnet. Sollte also kein Hindernis sein bei uns Mitglied zu werden.
Mitgliedsbeitrag
Jahresbeitrag für Hauptmitglieder (ordentliches Mitglied) *1 *2 | € 223,00 |
Jahresbeitrag für Hauptmitglieder mit Anschlussmitglied 1 (ordentliches Mitglied mit Familienmitglied) *3 | € 284,00 |
Jahresbeitrag für außerordentliche/fördernde Mitglieder *4 | € 81,00 |
Jahresbeitrag für Jugendmitglieder bis 18 Jahre *5 | € 43,00 |
Jahresbeitrag für Jugendmitglieder von 18 bis 26 Jahre *6 | € 76,00 |
Schlüsselkosten
Schlüssel für Clubhaus | € 50,00 |
Schlüssel für Hafenanlage | € 35,00 |
1) der Mitgliedsbeitrag beinhaltet die ÖSV-Mitgliedschaft und den Bezug der Segelzeitschrift „Yachtrevue“
2) ordentliche Mitglieder können nur eigenberechtigte Personen sein, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
3) Familienmitglieder sind nahe Angehörige von ordentlichen Mitgliedern (Ehegatten, Lebensgefährten) 4) außerordentliche/fördernde Mitglieder sind Personen, die den Verein ideell oder finanziell unterstützen 5) Jugendmitglieder können Personen im Alter vom 6. bis zum 16. Lebensjahr, sein, wenn die
Erziehungsberechtigten damit einverstanden sind und die gesetzliche Haftung für dieJugendlichen übernehmen. Zwischen 16-18 Jahren ist das nicht notwendig.Jugendmitglieder haben bei der Benützung der Vereinsanlage die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder, jedoch kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
6) Personen vom vollendeten 18. bzw. bis zum vollendeten 26. Lebensjahr werden, falls sie sich noch in Ausbildung befinden und kein eigenes Einkommen haben, wie Jugendmitglieder geführt, bezahlen jedoch einen erhöhten Jugendbeitrag. Über die Art der weiteren Ausbildung ist jährlich für das folgende Jahr bis längstens 31. Oktober ein Nachweis zu erbringen.
Jugendmitglieder, die vor der Vollendung des 18. bzw. des 26. Lebensjahres mindestens drei volle Jahre dem Verein als Jugendmitglied angehört haben, gehen mit Erreichen der Altersgrenze von 18. bzw. bis Ende der Ausbildung (höchstens bis zum 26. Lebensjahr) automatisch ohne Aufnahmebeitrag in die Gruppe der ordentlichen Mitglieder über.